Polski Dziennik

Inzest und das Grundgesetz

13. März 2008 · Kommentar schreiben

Mal was ganz anderes: Irgendwie bin ich heute ganz schön in’s Grübeln gekommen über das deutsche Rechtsverständnis etc. und ich frage mich inzwischen wirklich, worauf ein Inzest-Verbot beruht.  Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klage eine Geschwisterpaars abgelehnt, das gegen die Verfassungsmäßigkeit des Inzest-Paragraphen geklagt hat. (Zeit-Dossier) Gut, im ersten Moment habe ich auch gesagt: Natürlich – schließlich entspricht das auch nicht gerade meinem Moralempfinden von einer glücklichen Familie. Aber darf das entscheidend sein für so ein Urteil? Schließlich findet auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung Homosexualität verwerflich. Ein Verbot der Homosexualität widerspricht aber auch dem Grundgesetz. Das einzige Argument, das gegen Inzest spricht, ist also die Beschädigung der Erbanlage, das nennt man auch Eugenik und damit begründet das BVerfG auch:

„Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt und ist davon ausgegangen, dass bei Kindern, die aus einer inzestuösen Beziehung erwachsen, wegen der erhöhten Möglichkeit der Summierung rezessiver Erbanlagen die Gefahr erblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen werden könne.“

Das zweifelt niemand ernsthaft an, obwohl umstritten ist, um wie viel höher die  Wahrscheinlichkeit für Erbschäden überhaupt ist. Meine Frage ist dann allerdings: Wieso dürfen Behinderte und spätgebärende dann Kinder kriegen? Und überhaupt: Wenn es wirklich das Erbgut ist, um das sich der Gesetzgeber Sorgen macht, (Was mir wiederum Sorgen machen würde, weil man damit in lebenswertes und unlebenswertes Leben unterscheidet) warum verbietet man dann nicht das Kinderkriegen, sondern den Geschlechtsverkehr?

Wenn man z.B. auf die Seite von M.E.L.I.N.A schaut, einem Verein von Inzestkindern, dann kann ich deren Anliegen soweit verstehen: Natürlich ist Inzest verbunden mit Vergewaltigung bzw. Missbrauch ein Verbrechen, aber dann ist doch nicht der Inzest das Verbrechen. Auch ein gleichgeschlechtlicher Missbrauch ist ein Verbrechen, aber da ist eben nicht die Homosexualität das Verbrechen, sondern der Missbrauch. Ich kann die Mitglieder des Vereins nicht so richtig verstehen, weil der Kampf für den Inzest-Paragraphen doch bedeutet, dass ihr Leben nicht wertgeschätzt wird. (Abgesehen davon, dass es dort eigentlich nie um Inzest mit beiderlei Einverständnis geht.)

Vielleicht wäre Jura doch ein passendes Studienfach gewesen…

Kategorien: Leben außerhalb Polens · Politik und Gesellschaft

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